Informationspflichten und Risikoaufklärung
Der Kunde bestätigt, dass sich die Trianon über seine Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Vermögensverwaltung erkundigt hat. Ferner bestätigt er, dass die Trianon ihn über die Art und den Umfang der Vermögensverwaltung sowie die damit verbundenen Kosten und Risiken, über die allgemeinen mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, über die wirtschaftliche Bindung an Dritte, über das bei der Auswahl der Finanzinstrumente berücksichtigte Marktangebot, über seinen Namen, seine Adresse, sein Tätigkeitsfeld und seinen Aufsichtsstatus sowie über die Möglichkeit zur Einleitung von Vermittlungsverfahren von einer anerkannten Ombudsstelle in verständlicher Weise informiert und aufgeklärt hat. Der Kunde bestätigt, dass er die Risiken der Vermögensverwaltung versteht und akzeptiert und wirtschaftlich in der Lage ist, die daraus möglicherweise eintretenden Verluste zu tragen.
Kundensegmentierung
Die Trianon ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden einem Kundensegment zuzuordnen. Ohne gegenteilige schriftliche Erklärung gilt der Kunde als Privatkunde gemäss Finanzdienstleistungsgesetz.
Wird der Kunde mittels schriftlicher Erklärung einem anderen Kundensegment zugeordnet, so ist der Kunde einverstanden, dass die Bestimmungen des entsprechenden Kundensegments gemäss Finanzdienstleistungsgesetz für ihn zur Anwendung gelangen und den Bestimmungen dieses Vertrags vorgehen.
Der Kunde wurde informiert und ist einverstanden, dass er als qualifizierter Anleger im Sinne des Kollektivanlagegesetzes gilt. Die Trianon hat ihn über die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt. Der Kunde ist sich bewusst und einverstanden, dass ein Wechsel zum nicht-qualifizierten Anleger im Rahmen dieses Vermögensverwaltungsvertrags nicht möglich ist.
Risikoprofil und Anlagestrategie
Zur sorgfältigen und getreuen Vermögensverwaltung holt die Trianon Informationen über den Kunden ein, welche es der Trianon erlauben, ein Risikoprofil zu erstellen. Gestützt auf die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden empfiehlt und vereinbart sie mit dem Kunden eine Anlagestrategie. Die vereinbarte Anlagestrategie ist den Seiten 2 bis 4 festgehalten im Anhang «Risikobereitschaft und Anlagetyp» festgehalten.
Der Kunde verpflichtet sich, der Trianon zur Erfüllung dessen Pflichten wahrheitsgetreu Informationen, insbesondere über seine Kenntnisse und Erfahrungen, seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse, einschliesslich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen und seiner Risikotoleranz, zu erteilen und die Trianon über allfällige zukünftige Änderungen unverzüglich und unaufgefordert zu informieren. Die Trianon darf sich darauf verlassen, dass die ihr zur Verfügung gestellten Informationen unverändert, vollständig und korrekt sind.
Umsetzung des Anlagestrategie und der Eignungsprüfung
Die Trianon ist auf die üblichen Finanzinstrumente der Vermögensverwaltung beschränkt. Dabei trifft sie nach freiem Ermessen Anlageentscheide aus dem von ihr definierten und regelmässig aktualisierten Anlageuniversum.
Die Trianon wählt die in das Verwaltungsportfolio aufzunehmenden Anlagen mit gehöriger Sorgfalt aus und gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Sie überwacht das von ihr verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind. Der Trianon obliegt keine Pflicht für eine Eignungsprüfung, Beratung oder Verwaltung, Aufklärung oder Warnung betref-fend Finanzinstrumente, welche nicht in ihre Verwaltungstätigkeit gemäss vorliegendem Vertrag fallen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach Erteilung des Vermögensverwaltungsmandats einige Tage dauern kann, bis die verwalteten Vermögenswerte investiert sind. Ferner ist dem Kunden bewusst, dass eine branchenübliche Liquiditätsquote auf dem Verwaltungsportfolio verbleibt und die verwalteten Vermögenswerte nicht jederzeit vollständig investiert sein werden. Im Weiteren wird es aufgrund von Marktentwicklungen zu Abweichungen von der festgelegten Anlagestrategie kommen, die von Trianon nach freiem Ermessen angepasst werden. Im übrigen verwaltet die Trianon das Vermögen des Kunden im Rahmen dieses Vertrages und des Gesetzes, entsprechend den Verhaltensregeln des VSV (integrierender Vertragsbestandteil) nach eigenem, freiem Ermessen sowie im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Trianon ist in diesem Rahmen in der Wahl der Anlagen und des Anlagezeitpunktes frei. Die Trianon ist insoweit insbesondere befugt, bestehende Vermögensanlagen jederzeit zu ändern, An- und Ver-käufe von Wertpapieren, Devisen und Edelmetallen durchzuführen, kurzfristige Termin- und Treuhandanlagen vorzunehmen, über anfallende Bezugs-, Wandel- und Optionsrechte zu verfügen und alle weiteren Geschäfte zu tätigen, die dem Zweck dieses Vertrages dienen. Die Vermögensverwaltung erfolgt grundsätzlich auf Guthabenbasis. Die Trianon ist aber ermächtigt, die Konten kurzfristig debitorisch zu führen, wenn dies aus verwaltungstechnischen Gesichtspunkten notwendig ist. Die Trianon kann anstelle von Direktanlagen in einzelne Wertpapiere in von ihr verwaltete AMC‘s (Actice Management Certificate) investieren, welche wiederum die gewählte Anlagestrategie abbilden.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Trianon hat zweckdienliche organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zwi-schen ihr und ihren Kunden oder ihren Mitarbeitern und den Kunden zu vermeiden und Benacteiligungen der Kunden durch solche Interessenkonflikte auszuschliessen.
Die Trianon erhält für die Verwaltung des Macro Capital Holdings AMC eine jährliche Verwaltungsgebühr von 1.00 % + MwSt p.a. und eine Gewinnbeteiligung von 12 % + MwST (High Water Mark Prinzip) und für die Verwaltung des Crypto Strategy AMC eine Verwaltungsgebühr von 0.50 % p.a. + MwSt. sowie eine Gewinnbeteiligung von 10% + Mwst. Der Kunde verzichtet mit seiner Unterschrift auf eine Retrozession dieser Gebühren.
Geheimhaltungspflicht
Die Trianon hält sämtliche vertraulichen Informationen geheim, welche ihr im Rahmen der Ausübunihrer Vermögensverwaltungstätigkeit zur Kenntnis gebracht werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags.
Rechenschaftspflicht / Berichterstattung
Auf Verlangen des Kunden, aber mindestens einmal pro Jahr legt die Trianon ihren Kunden in geeigneter Art und Weise Rechenschaft über ihre Geschäftsführung als Vermögensverwalter ab. Die Trianon hält im Rahmen ihrer Pflicht zur Rechenschaftsablage die in der Vermögensverwaltungsbranche verbreiteten Standards ein.
Die angewendete Berechnungsmethode und die gewählte Rechenschaftsperiode müssen gegebenenfalls kompatibel sein. Die Trianon kann im Rahmen ihrer Pflicht zur Rechenschaftsablage auch kundenbezogene Performance-Reports der für den Kunden zuständigen (Depot- Bank verwenden.
Die Trianon hält sich an die vom Kunden gewünschten Kommunikationsmittel. Bei Änderungen informiert der Kunde den Vermögensverwalter umgehend. Weiter verpflichtet sich die Trianon gegenüber dem Kunden sorgfältig mit der ihm übertragenen Daten umzugehen. Für die im Zusammenhang mit dem vom Kunden gewünschten Kommunikationsmittel auftretenden Risiken übernimmt der Vermögensverwalter keine Haftung.
Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben an Dritte
Die Trianon kann Vermögensverwaltungsaufgaben an Dritte delegieren. Sollte eine Delegation nötig sein, wird der Kunde vorab informiert.